KG Blaukappen Heppendorf e.V. gegründet 1930

Satzung

Satzung derKarnevalsgesellschaft Blaukappen Heppendorf gegr. 1930
Mitglied im Karnevalsverband Rhein-Erft 1957 e. V.

1. Der Verein führt den Namen
KG BLAUKAPPEN HEPPENDORF gegr. 1930
Der Verein wurde 1930 in Heppendorf gegründet.


2. Der Verein führt karnevalistische Veranstaltungen durch.
Daneben dient er in Veranstaltungen allgemeiner Art der Geselligkeit der Mitglieder untereinander.

2.1 Politisch und konfessionell ist der Verein unabhängig und neutral.

2.2 Der Verein ist ein Idealverein im Sinne von § 21 BGB, sein Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Etwaige Gewinne dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Der Verein darf den Mitgliedern keine Gewinnanteile oder sonstige Mittel zuführen oder Personen durch Unverhältnis hohe Verwaltungskosten begünstigen.


3. Die Mitgliedschaft kann jede männliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, auf Antrag erwerben. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages braucht keine Begründung an den Aufnahmesuchenden erteilt zu werden.


4. Mitglieder des Vereins sind: aktive Mitglieder, Senatoren und Ehrenmitglieder

4.1 Aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder der KG sind voll stimmberechtigte Mitglieder, die für alle durchzuführenden Aufgaben des Vereins vom Vorstand eingeteilt werden können. Des Weiteren sind aktive Mitglieder dazu verpflichtet, sich innerhalb von 2 Jahren ab Aufnahmedatum eine Uniform anzuschaffen. Sollte dies nicht geschehen, wird das Mitglied automatisch nach Ablauf der Frist, mit Beginn der neuen Session als Senator geführt.

4.2 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder der KG sind voll stimmberechtigte Mitglieder. Sie werden ausschließlich durch den Vorstand für herausragende Verdienste ernannt. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit und müssen keine Aufgaben übernehmen.

4.3 Senatoren
Senatoren der KG sind inaktive Mitglieder mit Stimmberechtigung. Sie können an allen Veranstaltungen der KG teilnehmen, müssen jedoch keine Aufgaben übernehmen. Der jährliche Beitrag der Senatoren wird durch den Vorstand festgesetzt.


5. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

6. Der Vorstand verwaltet den Verein und setzt sich wie folgt zusammen:

6.1 Präsident
Der Präsident repräsentiert die KG nach innen und außen. Er führt den Vorsitz in den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen. Jede Vorstandssitzung ist mit einfacher Stimmenmehrheit und 50%iger Anwesenheit der Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

6.2 1. Vorsitzender
Der 1. Vorsitzende ist der Vertreter des Präsidenten. Er ist das Bindeglied zwischen Vorstand und Mitglieder und setzt die Beschlüsse des Vorstandes um. Er ist zuständig für die Motivation der Mitglieder und deren Ansprechpartner. Er koordiniert alle internen und externen Aktivitäten des Vereins.

6.3 Geschäftsführer
Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der KG nach außen. Er führt den gesamten Schriftverkehr der KG nach innen und außen. Hierbei wird er in Absprache vom Schriftführer und Literaten unterstützt.

6.4 Literat
Der Literat stellt das Programm für die jeweiligen Veranstaltungen zusammen und bewegt sich hierbei finanziell in einem mit dem Vorstand abgesprochenem limitierten Rahmen.

6.5 1. Schatzmeister
Der Schatzmeister verwaltet das Vereinsvermögen und erledigt die finanziellen Angelegenheiten des Vereins.

6.6 2. Schatzmeister
Der 2. Schatzmeister unterstützt den Schatzmeister in seiner Arbeit und ist für den Ordenverkauf zuständig.

6.7 Schriftführer
Der Schriftführer unterstützt den Geschäftsführer im internen und externen Schriftverkehr und führt nach Absprache mit dem Geschäftsführer die Protokolle.

6.8 1. Zeugwart
Der 1. Zeugwart organisiert den Auf- und Abbau des Festzeltes und verwaltet alle Dekorationen und Bühnenbaumaterialien. Er ist hauptverantwortlich für den Bau und die Instandhaltung des Festwagens.
Er ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Vereinsfahne zuständig.

6.9 2. Zeugwart
Der 2. Zeugwart unterstützt den 1.Zeugwart bei seiner Tätigkeit und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit.

6.10 Zugleiter
Der Zugleiter ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Karnevalszugs.

6.11 Beisitzer
Es wird ein Beisitzer in den Vorstand gewählt. Dieser übernimmt innerhalb des Vorstandes Sonderaufgaben, die ihm vom Vorstand zugeteilt werden. Die Anzahl der Beisitzer kann, wenn erforderlich jederzeit vom Vorstand erhöht werden.

6.12 Der Vorstand hat das Recht bei zwingenden Gründen einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand zu entlassen. Diese Gründe können z.B. Vernachlässigung der Amtspflichten oder vereinsschädigendes Verhalten sein. Die Entscheidung hierüber wird in einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit gefällt. Der vakante Posten muss bei der nächsten Mitgliederversammlung neu gewählt werden.


7. Die Mitgliederversammlung

7. l Die Mitgliederversammlung ist die höchste Instanz des Vereins. Sie findet zweimal im
Jahr statt und wird durch den Vorstand einberufen. Die Mitglieder werden schriftlich eingeladen.
Die Tagesordnung wird bei Eröffnung der Versammlung ausgehändigt.

7.2 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
1. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes und Entlastung des Vorstandes auf Vorschlag der Kassen- und Rechnungsprüfer.
2. Wahl des Vorstandes alle 3 Jahre
3. Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer
4. Entscheidung bezüglich Beschwerden gegenüber dem Vorstand
5. Satzungsänderungen
6. Auflösung des Vereins

7.3 Der Präsident oder sein Vertreter eröffnet und leitet jede Versammlung. Für die Wahl des Präsidenten ist ein besonderer Versammlungsleiter zu wählen. Jede Mitgliederversammlung ist mit einfacher Stimmenmehrheit beschlussfähig.

7.4 Die Versammlung kann den Vorstand auf Antrag mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten vorzeitig ablösen, wenn dem Vorstand Verfehlungen gegen die Satzung oder vereinsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden. Die Versammlung kann nur den gesamten Vorstand ablösen, nicht jedoch einzelne Vorstandsmitglieder. Dies ist nur dem Vorstand vorbehalten.


8. Ehrungen

8.1 25 Jahre Mitgliedschaft
Der Jubilar erhält als besondere Anerkennung für seine 25 jährige Mitgliedschaft eine Ehrenurkunde und eine Anstecknadel. Der Mitgliederstatus bleibt unberührt. Die Verleihung erfolgt auf dem karnevalistischen Frühschoppen.

8.2 40 Jahre Mitgliedschaft
Der Jubilar erhält als besondere Anerkennung für seine 40 jährige Mitgliedschaft eine Ehrenurkunde. Des Weiteren wird der Jubilar beitragfrei gestellt. Der Mitgliederstatus bleibt unberührt. Die Verleihung erfolgt auf dem karnevalistischen Frühschoppen.

8.3 50 Jahre Mitgliedschaft
Der Jubilar erhält als besondere Anerkennung für seine 50 jährige Mitgliedschaft eine Ehrenurkunde und eine Anstecknadel. Die Verleihung erfolgt auf dem karnevalistischen Frühschoppen.

8.4 Verdienstorden
Der Verdienstorden ist die höchste Auszeichnung des Vereins und wird für besondere Verdienste für die Blaukappen verliehen. Den Verdienstorden gibt es in drei Abstufungen Bronze, Silber und Gold. Bei der erstmaligen Verleihung des Verdienstordens, wird dieser mit einer Anstecknadel in Bronze verliehen. Bei darauffolgenden Ehrungen werden nur noch die Verdienstnadeln in Silber oder Gold verliehen. Zu jeder Auszeichnung erhält der Geehrte eine Urkunde mit Abbildung der sprechenden Ehrennadel. Die Entscheidung darüber, wer geehrte wird, liegt ausschließlich beim Vorstand.Die Verleihung erfolgt Karnevalssamstag beim Fest in Blau.


9. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

9.1 Der Austritt kann nur zum 30. Juni eines Kalenderjahres erfolgen. Die schriftliche Austrittserklärung muss dem Vorstand spätestens 6 Wochen vorher vorliegen.

9.2 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Interessen des Vereins verstößt und ihm damit Schaden zufügt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Mit dem Ausschluss erlischt jeder Anspruch an den Verein.


10. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der Anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf Antrag des Vorstandes beschlossen werden.

Download der Satzung

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